Im Hinblick auf die vielfach lange Verfahrensdauer vor den Amts- und
Landgerichten gehen vor allem Unternehmen immer stärker dazu über, für
Streitfälle ein Schiedsgericht zu vereinbaren. Für das Schiedsgericht werden
qualifizierte Schiedsrichter, sehr oft Rechtsanwälte, aber je nach
Anlassfall auch Notare oder Patentanwälte, ausgewählt.
Die JUSLINE macht die für ein Schiedsgericht wesentlichen gesetzlichen
Vorschriften, also insbesondere den Text der ZPO, im Internet zugänglich,
der "Offene Gesetzeskommentar" ermöglicht und unterstützt die verständliche
Erläuterung einzelner Paragrafen (www.jusline.de).
Rechtsanwälte, Notare oder Patentanwälte, die im Schiedsgerichtswesen einen
Tätigkeits- oder Interessenschwerpunkt haben, können für ihre Homepage mit
der JUSLINE die Mitbenutzung von Subdomains wie ischiedsgericht.com,
www.ischiedsgericht.de, www.schiedsgericht.net, www.i-recht.de oder
www.prozessrecht.info vereinbaren. Eine Auflistung der aller verfügbaren
Subdomains findet sich unter www.jusline.de/werben.html.
Bücher zum Schiedsgerichtswesen können unter www.jurbooks.com oder
www.amazon.de online bestellt werden.
Für weitere Informationen über Schiedsgerichte, Kammern und Verbände
empfiehlt sich eine Suche unter www.google.de.