Schiedsgericht
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Im Hinblick auf die vielfach lange Verfahrensdauer vor den Amts- und Landgerichten gehen vor allem Unternehmen immer stärker dazu über, für Streitfälle ein Schiedsgericht zu vereinbaren. Für das Schiedsgericht werden qualifizierte Schiedsrichter, sehr oft Rechtsanwälte, aber je nach Anlassfall auch Notare oder Patentanwälte, ausgewählt.

Die JUSLINE macht die für ein Schiedsgericht wesentlichen gesetzlichen Vorschriften, also insbesondere den Text der ZPO, im Internet zugänglich, der "Offene Gesetzeskommentar" ermöglicht und unterstützt die verständliche Erläuterung einzelner Paragrafen (www.jusline.de).

Rechtsanwälte, Notare oder Patentanwälte, die im Schiedsgerichtswesen einen Tätigkeits- oder Interessenschwerpunkt haben, können für ihre Homepage mit der JUSLINE die Mitbenutzung von Subdomains wie ischiedsgericht.com, www.ischiedsgericht.de, www.schiedsgericht.net, www.i-recht.de oder www.prozessrecht.info vereinbaren. Eine Auflistung der aller verfügbaren Subdomains findet sich unter www.jusline.de/werben.html.

Bücher zum Schiedsgerichtswesen können unter www.jurbooks.com oder www.amazon.de online bestellt werden.

Für weitere Informationen über Schiedsgerichte, Kammern und Verbände empfiehlt sich eine Suche unter www.google.de.

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